Das französische Dekret 2025-482 vom 27. Mai 2025 ändert das Arbeitsgesetzbuch mit Wirkung zum 1. Juli 2025 in Bezug auf die Belastung von Arbeitnehmern durch extreme Hitze – sowohl in Innenräumen als auch im Freien.
Bereits im Jahr 2022 haben wir auf unserer Website einen Schwerpunkt zu diesem Thema veröffentlicht.
Dieses Risiko ist also nach wie vor – und mehr denn je – hochaktuell.
Es ist wichtig zu betonen, dass es in der Verantwortung des Arbeitgebers liegt, die Risiken für seine Mitarbeiter während solcher Hitzeperioden zu bewerten und alle notwendigen und geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um Gesundheits- und/oder Sicherheitsgefahren für die Beschäftigten zu vermeiden. Dazu gehören unter anderem die Arbeitsorganisation (z. B. Anpassung der Arbeitszeiten), kollektive Präventionsmaßnahmen und individuelle Schutzausrüstung, Aufklärung über Risiken und bewährte Verfahren, Bereitstellung von kühlem Trinkwasser, Pausen usw.
Unsere neue kühlende Kopfhaube, Ref. ONECK, die sich an Baustellenhelmen anbringen lässt, hilft, die Kopftemperatur über mehrere Stunden zu senken.
Bereits vor einigen Jahren haben wir außerdem eine leichte und bequeme Kühlkappe entwickelt – Ref. CAPCOOL.
In unserem Sortiment finden Sie jetzt auch Warnschutzkleidung mit Baumwollfutter und UV-Schutzbehandlung für besseren Schutz vor Sonnenstrahlung (Ref: TUVA/TUVO).
Abschließend bieten wir eine breite Auswahl an Sonnenschutz-Schutzbrillen an, darunter unser polarisiertes Spitzenmodell Ref. EVAPOLAR.