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>> Hersteller und Vertriebsfirmen von PSA (Persönlicher Schutzausrüstung)
 
Sie unterliegen der neuen Richtlinie für PSA 2016/425, in Kraft getreten am 21. April 2016, gültig ab dem 21. April 2018.
Diese Regelung fixiert die verschiedenen PSA-Kategorien, die Verfahren der Zertifizierung und die Art und Weise der Regulierung der Anforderungen, sowie der wesentlichen Regeln, welche notwendig sind, um Artikel in Umlauf zu bringen.
Das Regelwerk fixiert ebenfalls die Verpflichtungen der Witschaftsakteure (Hersteller, Bevollmächtigte, Importeure und Händler) und etabliert die Bewertungsregeln der Prüfstellen.
 
>> Die Arbeitgeber
 
Sie unterliegen der Richtlinie 89/656/EWG vom 30. Dezember 1989 „über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstung durch Arbeitnehmer bei der Arbeit“. In der Richtlinie wird die Verpflichtung der Arbeitgeber dargelegt, für die Beschäftigten persönliche Schutzausrüstung bereit zu stellen, wenn die Risiken nicht durch andere kollektive technische Schutzmittel oder durch arbeitsorganisatorische Maßnahmen, Methoden oder Verfahren vermieden (....) werden können“. Auf diese Verantwortlichkeit wird im Arbeitsgesetzbuch, Artikel R.4321-4 hingewiesen: „Der Arbeitgeber stellt den Arbeitern im erforderlichen Umfang geeignete persönliche Schutzausrüstung und sofern es sich um besonders schmutzige Arbeiten handelt, entsprechende Arbeitskleidung zur Verfügung. Er achtet darauf, dass diese Mittel angelegt und zweckgerecht verwendet werden“.
 
>> Die Beschäftigten und Nutzer von PSA
 
Die Pflichten der Beschäftigten selbst sind ebenfalls gesetzlich geregelt. Im Arbeitsgesetzbuch wird ausdrücklich ihre Verpflichtung erwähnt, sich zu schützen. Dazu heißt es in Artikel L.4122-1: „Es obliegt jedem Arbeiter, entsprechend seiner Ausbildung und seinen Möglichkeiten Sorge für seine Gesundheit und Sicherheit zu tragen“.
So werden vom Hersteller der PSA über den Arbeitgeber bis hin zum Nutzer alle Beteiligten auch zur Wahrnehmung ihrer Verantwortung angehalten.


DEFINITION VON PSA

Eine entwickelte und ausgestellte Austattung, von Personen getragen oder gehalten, zum Schutz vor einem oder mehreren Risiken (ebenfalls zu den PSA Artikel gehörig: eine auswechselbare Komponente oder ein Verbindungssystem für die Ausstattung).
 
PSA Artikel werden in drei Kategorien klassifiziert.
 
Kategorie 1
 
Die in dieser Liste enthaltenen Risiken definieren sich wie folgt: oberflächliche mechanische Einwirkungen / Kontakt mit leicht aggressiven Reinigungsmitteln oder längerer Kontakt mit Wasser / Wärmekontakt, wobei die Temperatur 50°C nicht überschreitet / Verletzungen der Augen durch direkte Sonneinstrahlung (andere als durch normales Beobachten der Sonne) / normale Witterungsverhältnisse / Die Produkte werden intern, bei der Produktion, kontrolliert (Modul A), vorgesehen im Anex IV.
 
Kategorie 2:
 
Hierbei handelt es sich um Risiken, die nicht in den Kategorien I un III gelistet sind. Die Produkte sind prüfungspflichtig entsprechend der UE-Normen (Modul B), vorgesehen im Anex V. Die Kontrolle der Einhaltung basiert auf internen Kontrollen in der Produktion (Modul C), vorgesehen im Anex VI.
 
Kategorie 3:
 
Die Kategorie III beinhaltet ausschliesslich die Risiken, die schwere Konsequenzen haben, wie den Tod oder irreversible Schäden für die Gesundheit hervorgerufen durch: Substanzen und gefährliche Gemische für die Gesundheit / Mangel an Sauerstoff in der Atmosphäre / schädliche biologische Agenzien / ionisierende Strahlungen / warme Atmospäre, bei der der die Wirkung vergleichbar mit Temperaturen von 100°C oder mehr / kalte Atmosphäre, bei der die Wirkung vergleichbar mit Temperaturen von - 50°C oder weniger / Stürze aus großer Höhe / elektrische Schläge und Arbeiten unter elektrischer Spannung / Ertrinken / Schnittverletzungen durch in der Hand gehaltenen Kettensägen / Hochdruckwasserstrahler / Schuss- oder Stichverletzungen / schädlicher Lärm
 
Diese Produkte sind prüfungspflichtig entsprechend der EU-Normen (Modul B), vorgesehen im Anex V, sowie eines der folgenden Module:
- Konform basierend auf eine interne Kontrolle der Produktion und zusätzliche überwachte Kontrollen des Produktes in regelmässigen Intervallen (Modul C2), vorgesehen im Anex VII
- Basiskonformität der Sicherheit der Qualität der Produktion (Modul D), vorgesehen im Anex VIII
 

 
PSA und Europäische Normen
 
Die Regelung 2016/425 hat nicht den Zweck, Normen für den Schutz zu definieren, sie verweist bezüglich der Produkte auf Normen, die vom CEN (Europäischen Komitee für Normung) ausgearbeitet wurden.
 
Was ist eine Norm?
 
Eine Norm ist eine Gesamtheit technischer Regeln, die die zweckbestimmten und wesentlichen Merkmale eines Produkts (oder eines Verfahrens) definieren, welche festgelegt wurden, um die Qualität, die Funktionsweise und die Beständigkeit des Normungsgegenstands zu garantieren.
 
Wozu dient eine Norm?
 
Eine Norm bietet die Möglichkeit, zu standardisieren, zu harmonisieren und zu vergleichen. Dadurch erleichtet sie dem Verbraucher die Auswahl und erhöht seine Sicherheit und sein Vertrauen in das Produkt.
 
Ist eine Norm obligatorisch?
 
Prinzipiell ist die Norm das Ergebnis eines zwischen allen beteiligten Partnern ausgehandelten Konsens, der sich in einem gemeinsamen Text niederschlägt. Jedoch hat die Normung in bestimmten Bereichen einen obligatorischen Charakter angenommen: Sicherheit, Hygiene und Gesundheit, Kampf gegen Betrug, Rationalisierung des Austausches, Umweltschutz. Die verschiedenen Normen sind verfügbar bei der offiziellen französischen Stelle für Normung, der Agence Française de Normalisation (A.F.N.O.R).
 
Allgemeine Hinweise:
Die Normen, wie alle in diesem Dokument enthaltenen Informationen sind nicht inhaltlich erschöpfend und können jederzeit weiter entwickelt werden. Sie haben Orientierungscharakter und können keinerlei Haftung unsererseits begründen.
 


Achtung
In Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) 2016/425 « Jeder Wirtschaftsakteur, der eine PSA unter seinem eigenen Namen oder seiner eigenen Marke in Verkehr bringt oder ein Produkt so verändert, dass sich dies auf dessen Konformität mit dieser Verordnung auswirken kann, sollte als Hersteller gelten und die Pflichten des Herstellers wahrnehmen.»
 
Wir weisen daher darauf hin, dass durch die Kennzeichnung eines Warnschutzartikels mit einem Logo oder der Eigenmarke des Kunden die obligatorischen Fläche des für das Kleidungsstück verwendeten Materials (gelbe, orangefarbene oder rote oder retroreflektierende Streifen) verringert werden kann, welche für die  Zertifizierung des Produktes und dessen Klassifizierung nach EN ISO 20471 gedient hat .

Es ist daher Sache der Person, die diesen Vorgang durchführt, sicherzustellen, daß durch eine Kennzeichnung die für die Einstufung des Produkts vorgeschriebene Mindestmaterialfläche nicht verringert wird.
 
In ähnlicher Weise kann die Kennzeichnung von PSA, die nach anderen Normen zertifiziert sind, wie z. B. Hitze- und / oder Feuerbeständigkeit oder Chemikalienschutz usw. zum Verlust des erwarteten Schutzes der Ausrüstung führen.

In keinem Fall kann Singer Frères für alle  vorgenommenen Änderungen an der PSA verantwortlich gemacht werden.

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