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EN 13034: 2005 +A1: 2009
Schutzkleidung gegen flüssige Chemikalien 
Leistungsanforderungen an Chemikalienschutzkleidung mit eingeschränkter Schutzleistung gegen flüssige Chemikalien (Ausrüstung Typ 6 und Typ PB [6])

Dieses Dokument legt die Mindestanforderungen an Chemikalienschutzkleidung mit eingeschränkter Schutzwirkung einschließlich wiederverwendbarer Schutzkleidung fest. 

Chemikalienschutzkleidung mit einge- schränkter Schutzwirkung ist für die Verwendung in Fällen einer möglichen Exposition gegenüber leichter Chemikalienversprühung, flüssigen Aerosolen oder mit niedrigem Druck auftreffenden Spritzern geeignet, gegen die eine vollständige Barriere gegen Flüssigkeitspermeation (auf molekularer Ebene) nicht erforderlich ist. 

Dieses Dokument gilt für beide, die Chemikalienschutzbekleidungen (Typ 6) und den Teilkörperschutz (Typ PB [6]). 

Chemikalienschutzanzüge (Typ 6) bedecken und schützen mindestens den Rumpf und die Lenden, z. B. einteilige Overalls und zweiteilige Anzüge mit oder ohne Haube, mit oder ohne Füßlinge oder Überschuhe. 

Dieses Dokument legt auch die Mindestanforderungen für die Verbindungen zwischen den verschiedenen Teilen von Typ-6-Anzügen durch Anwendung eines abgeschwächten Spray-Tests für den ganzen Anzug mittels einer Variante von EN ISO 17491-4 fest, wie in 5.2 beschrieben. 

Teilweiser Körperschutz mit ähnlicher eingeschränkter Schutzwirkung (Typ PB [6]) bedeckt und schützt nur einen Teil des Körpers, wie z. B. Kittel oder Schürzen, Ärmel usw. 

Sie sollten jedoch nicht mit dem Test für den ganzen Anzug (5.2) geprüft werden.

 

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